Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – das gilt für den Rotweinfleck auf der fremden Tischdecke genauso wie für einen schweren Unfall oder ein zerstörtes Gebäude. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für uns keine Kür, sondern ein Muss.

Was ist versichert?

Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem:

  • bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige – nicht nur über Deine eigenen Kinder, sondern auch über fremde Kinder, die Du gerade beaufsichtigst
  • bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, etwa beim Reinigen, Streuen oder Schneeräumen auf Gehwegen
  • als Fußgänger:in oder Radfahrer:in im Straßenverkehr, auch mit dem E-Bike
  • bei privaten sportlichen Aktivitäten wie Fußball oder Tennis
  • bei Schäden, die Du mit eigenen oder fremden Ruder- und Paddelbooten, Surfbrettern oder geliehenen Segelbooten anrichtest
  • als Eigentümer:in einer selbstgenutzten Immobilie – Ferienwohnung, Ferienhaus oder Eigentumswohnung
  • als Sondereigentümer:in in einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Beschädigung des Gemeinschaftseigentums

Weltweiter Schutz

Deine private Haftpflichtversicherung sollte weltweit gelten – vorausgesetzt, Dein Auslandsaufenthalt dauert nicht länger als ein Jahr. Innerhalb der EU sollte der Schutz dagegen ohne zeitliche Begrenzung gelten. Achte darauf, dass Dein Vertrag das so vorsieht.

Wenn Deine Kinder erwachsen werden

  • Volljährige, ledige Kinder sind bis ein Jahr nach Abschluss aller Ausbildungen mitversichert.
  • Schulpraktika sowie die Wartezeit bis zu einem Jahr vor Beginn einer Ausbildung oder eines Wehrdienstes sind mit abgedeckt.

Rund um Dein Alltagsleben

  • Der Verlust fremder privater oder beruflicher Schlüssel ist mitversichert.
  • Mietsachschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden – auch Ferienwohnungen oder Veranstaltungsräumen – bis mindestens 500.000 Euro.
  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch oder Internetnutzung bis mindestens 50.000 Euro.
  • Das private Hüten fremder Hunde ist mitversichert.
  • Allmählichkeitsschäden – etwa Feuchteschäden, die erst später entdeckt werden – und Schäden durch häusliche Abwässer.
  • Das Gewässerschaden-Risiko für haushaltsübliche Stoffe wie Farben, Lacke oder Heizöl in Kleingebinden bis 50 Liter/Kilogramm ist mitversichert, solange das Gesamtfassungsvermögen aller Behälter 250 Liter/Kilogramm nicht übersteigt.

Bauen, Vermögen und Vorsorge

  • (Um-)Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro.
  • Forderungsausfalldeckung bis zu 10 Millionen Euro – wichtig, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt, der nicht haftpflichtversichert ist und den er selbst nicht bezahlen kann.
  • Eine Vorsorgeversicherung von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden. Ein Beispiel: Du schaffst Dir während der Vertragslaufzeit einen Hund an, für den Du eigentlich eine Tierhalterhaftpflicht brauchst – bis zur nächsten Prämienfälligkeit ist er dann beitragsfrei mitversichert.

Besondere Fälle

  • Bei Bedarf: Absicherung gegen Haftungsrisiken bei ehrenamtlichen Tätigkeiten.
  • Bei Bedarf: Tätigkeit als Tageseltern.
  • Übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden bleiben mitversichert, auch wenn Haftpflichtansprüche Deines Partners oder dessen Kindern gegen Dich selbst ausgeschlossen sind.
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen: Hilfst Du jemandem auf dessen Wunsch, zum Beispiel beim Umzug, und verursachst dabei durch einfache Fahrlässigkeit einen Schaden, bist Du in der Regel nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Sprich solche Gefälligkeitsdienste vorher trotzdem kurz an und kläre den Versicherungsschutz ab.

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